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Aktuelles Qualitätsbericht 200525.08.2005 [6784, Krankenhaus (GPI)]
Die Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser im Internet ab 2005Der Gesetzgeber hat die deutschen Krankenhäuser zur Erstellung von strukturierten Qualitätsberichten verpflichtet, die ab 2005 von den Gesetzlichen Krankenkassen im Internet veröffentlicht werden sollen. Im § 137 des V. SGB macht der Gesetzgeber den rund 2.200 deutschen Akuthäusern nun erstmals verbindlich die Auflage, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Erstmalig liegen nun objektive Daten vor, die die Kliniken in ihrer erbrachten Leistung vergleichbar machen. Kassen, Ärzte und Patienten können deshalb jetzt anhand konkreter Daten und Fakten erkennen, wie leistungsstark ein bestimmtes Krankenhaus ist. Der Qualitätsbericht ist somit ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eines Krankenhauses im schärfer gewordenen Klinikwettbewerb. Die Kassen informieren auf der Basis der Berichte vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser. Der Qualitätsbericht hat mehrere Ziele:
Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/krankenhaus/ |
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