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Aktuelles

Fallpauschalenkatalog 2006
13.09.2005 [8452, Krankenhaus (GPI)]

Fallpauschalenkatalog 2006 schafft genauere Abbildung der Leistungen im Krankenhaus

(Berlin, 13. September 2005)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die maßgeblichen Bausteine des Klinik- Fallpauschalensystems 2006 geeinigt. Kernbestandteil des Gesamtpaketes ist der DRG-Katalog (DRG, Diagnosis Related Groups = Fallpauschalen), der im Jahr 2006 insgesamt 954 abrechenbare Fallgruppen enthält.

Damit verfügt der im Vergleich zum Vorjahr in Teilen umstrukturierte und erweiterte Katalog über 76 zusätzliche DRGs (2005: 878 DRGs).

Die Änderung stellt eine Verfeinerung dar, mit der komplexe Behandlungsgeschehen genauer differenziert und dadurch adäquater vergütet werden können. Begrüßenswerte Änderungen erfolgten etwa im Bereich der Krebsmedizin, der Kinderheilkunde oder der Unfallchirurgie.

Gleichzeitig erfolgte eine Einigung bei den Abrechnungsbestimmungen und bei der Festlegung von Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Pauschalsätzen abgerechnet werden können.

Für 2006 wurden insgesamt 83 Zusatzentgelte vereinbart ,12 mehr als im Jahr 2005 (71 Zusatzentgelte).

Zum ersten Mal haben die Selbstverwaltungspartner auch zwei DRGs für die Abrechnung von teilstationären Krankenhausleistungen mit in den Katalog aufgenommen.

Für die Ermittlung der Fallpauschalen 2006 wurden erneut die tatsächlichen Behandlungskosten in ausgewählten Kliniken kalkuliert. An der aktuellen Kalkulationsrunde haben sich 214 Krankenhäuser auf freiwilliger Basis beteiligt, im vergangenen Jahr waren dies 148 Kliniken.

Quelle: http://www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/krankenhaus/